ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N (AGB)

zum Musiknotenshop-Einstellvertrag
von Music Information Center Austria (mica), UID: ATU40670001
mit dem Sitz in Wien
und der Geschäftsanschrift in 1070 Wien, Stiftgasse 29

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche, gegenwärtigen und zukünftigen, Vertragsbeziehungen zwischen dem MICA und dem Lizenzgeber. AGB des Lizenzgebers widerspricht MICA ausdrücklich. Abweichende Vereinbarungen zu den AGB bedürfen einer ausdrücklichen unterschriftlichen Vereinbarung.

Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind alle auf Dauer angelegten Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

Nutzer sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Rechteclearing

Der Lizenzgeber wird mit dem Vertrag Rechte an seinen Werken der Musik und den dazugehörigen Texten an Materia-lien und Unterlagen, wie beispielsweise Fotografien, Hörbeispielen, Grafiken und Texten, zum Online-Vertrieb übertra-gen. Sämtliche vom Lizenzgeber beigestellten Inhalte werden im Folgenden als „Content“ bezeichnet.

Vor Abschluss des gegenständlichen Vertrages und der damit verbundenen Weiterübertragung von Rechten an dem Content ist es für den Lizenzgeber unerlässlich, sich selbst sämtliche Rechte an dem Content zu sichern. Sofern die Rechte mehreren Personen zustehen, haben sämtliche Personen den gegenständlichen Vertrag zu unterzeichnen oder die Kontaktperson nachweislich schriftlich zur Unterfertigung des Vertrages zu bevollmächtigen.

Der Lizenzgeber garantiert MICA, das Rechteclearing vorgenommen zu haben und über die Rechte an dem Content im Umfang der Rechteeinräumung („Vertragsrechte“) zu verfügen. Der Lizenzgeber hält MICA für den Fall einer Rechts-verletzung Dritter schad- und klaglos.

Der Lizenzgeber nimmt zur Kenntnis, dass MICA als Shopbetreiber das Rechteclearing nicht möglich ist.

3. Vertragsgegenstand
3.1
MICA betreibt einen online Musiknotenverkauf. Dieser Notenverkauf ist derzeit unter der Domain https://db.musicaustria.at/notenverkauf abrufbar.

3.2
Dem Lizenzgeber stehen die Rechte an den Vertragswerken sowie an dem sonstigen Content zu. Bei dem vorliegen-den Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag. Durch Übersendung des (körperlichen oder unkörperlichen) Datenmaterials erklärt der Lizenzgeber, dieses dem gegenständlichen Vertrag unterwerfen zu wollen, und wird dieses zum „Content“ im Vertragssinne. Die Gefahr des Verlustes des Datenmaterials bei der Übersendung trägt der Lizenz-geber. An den übersandten Werkstücken/-kopien wird das Eigentum von MICA begründet.

4. Rechteeinräumung

Der Lizenzgeber räumt dem MICA das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, den Content zum Zwecke des Vertriebes über den „Shop“ zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verwer-ten. Ausdrücklich wird festgehalten, dass mit dem gegenständlichen Vertrag nur jene Rechte übertragen werden sollen, die zur Erfüllung des Vertragszweckes, dem Online-Noten-Vertrieb, notwendig sind. Darüber hinaus gehende Rechte bleiben beim Lizenzgeber. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere nachfolgende Rechte:

4.1
Der Lizenzgeber räumt MICA das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, den Content der Öffentlichkeit drahtgebunden oder drahtlos in einer Weise zur Verfügung zu stellen, dass es Mit-gliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist ( § 18a UrhG; „Zurverfügungsstellungs-recht“, „Right of communication to the public and making available“, „Zugänglichmachungsrecht“).

4.2
Der Lizenzgeber räumt MICA das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, den Content in Datenbanken, Dokumentationssystemen oder Speichern ähnlicher Art einzubringen und es dem Nutzer zu ermöglichen, den Content wahrzunehmen und sich den Content herunter zu laden (umfassendes Veröffentli-chungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht, bei Streaming von Hörbeispielen allenfalls auch Senderecht). Wei-ters räumt der Lizenzgeber dem MICA das Recht ein, den Content zu Zwecken der Sicherung körperlich wie unkörper-lich zu vervielfältigen.

4.3
Der Lizenzgeber räumt MICA ferner das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Noten auch in Papierform zu vervielfältigen und zu verbreiten, soferne dies von einem Kunden verlangt wird.

4.4
Der Lizenzgeber räumt MICA das Recht ein, den Content zum Zwecke der Promotion („Vorschau“) zu kürzen und zu bewerben.

4.5
Die gegenständliche Rechteeinräumung umfasst nicht diejenigen Rechte, Vergütungs- und/oder Beteili-gungsansprüche des Lizenzgebers, die er von Verwertungsgesellschaften wahrnehmen lässt. Sollten die Verwertungsrechte an den dem Content zugrunde liegenden Werken nicht an eine Verwertungsgesellschaft übertragen worden sein, so räumt der Lizenzgeber MICA ausdrücklich auch die nicht ausschließlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den dem Content zugrunde liegenden Werken, soweit sie zur Erfüllung des gegenständlichen Vertrages notwendig sind, ein.

4.6
Der Lizenzgeber überträgt zum Zwecke der Vertragserfüllung die nicht ausschließlichen Rechte an dem Namen, Kenn-zeichenrechten, Lichtbildern, Grafiken und sonstigem Content, beispielsweise Hörproben.

4.7
MICA ist berechtigt, nach vorheriger Rücksprache mit dem Lizenzgeber die gegenständlichen Vertragsrechte ganz oder teilweise zu übertragen, sowie Unterlizenzen zu vergeben. Eine Übertragung und Lizenzierung hat dem Wohl des Li-zenzgebers zu dienen. Einvernehmlich wird festgehalten, dass die Vertragsparteien Interesse an einer großen Reich-weite haben und die Einschaltung von Aggregatoren nach Möglichkeit wünschen.

5. Entgelt/ Abrechnung
5.1
Der Lizenzgeber kann den Bruttopreis für den Kauf der Vertragswerke durch den Nutzer selbst bestimmen. MICA behält sich das Recht vor, einen Mindestpreis vorzuschreiben.

5.2.
MICA steht an den Nettoerlösen aus der Auswertung der ihr in diesem Vertrag eingeräumten Rechten 30% an Bearbei-tungsgebühr zu. Als Nettoerlös im Sinne dieses Vertrages gelten die bei MICA eingehenden Erlöse aus dem Verkauf des vom Lizenzgeber bereitgestellten Contents abzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3
MICA rechnet mit dem Lizenzgeber jeweils innerhalb von 1 Monat nach dem Ende eines jeden Kalenderjahres ab. Die Auszahlung der Beteiligung erfolgt innerhalb von weiteren 3 Monaten auf das bekannt gegebene Konto. Soferne meh-rere Personen als Lizenzgeber gegenüberstehen, tritt die schuldbefreiende Wirkung gegenüber jedem Einzelnen durch Überweisung der Beteiligung auf das bekannt gegebene Konto ein. Bei einem Auszahlungsbetrag von unter € 10,-- unterbleibt die Auszahlung und wird der Auszahlungsbetrag auf das nächste Jahr weitergerollt. Eine Auszahlung von Beträgen unter € 10,-- erfolgt frühestens nach 3 vollen Kalenderjahren. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Lizenzgebers.

5.4
Der Lizenzgeber hat das Recht, die den Abrechnungen zu Grunde liegenden Unterlagen von MICA durch einen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Wirtschaftstreuhänder) überprüfen zu lassen. Ergibt die Überprüfung bei nur einer einzigen Abrechnung von mehr als 5% zu Ungunsten des Lizenzgebers, so trägt MICA die Kosten der Überprüfung, ansonsten der Lizenzgeber.

6. Pflichten des Lizenzgebers
6.1
Der Lizenzgeber ist gemäß Punkt 2. zum Rechteclearing für den gesamten bereitgestellten Content verpflichtet und garantiert, dies durchgeführt zu haben.

6.2
Der Lizenzgeber hat MICA den Content in digitaler Form zu übermitteln. Der Lizenzgeber erklärt damit, dass er einen Vertrieb durch MICA wünscht.

6.3
Das Notenmaterial hat eine zu Veröffentlichungszwecken ausreichende Qualität aufzuweisen. Die Rahmen-bedingungen sind den „Regeln für den Notenupload“ auf notenupload.musicaustria.at zu entnehmen.

6.4
Der Content ist vom Lizenzgeber aktuell zu halten und zu pflegen. Der Lizenzgeber sollte aktuelle Materialien und Un-terlagen, soweit sie dem Vertrieb dienlich sind, übermitteln.

6.5
Die vom Lizenzgeber angegebenen Daten müssen richtig und vollständig sein. Änderungen oder Ergänzungen nach der Registrierung sind dem MICA unverzüglich mitzuteilen.

7. Pflichten von MICA
7.1
MICA ist verpflichtet, die Vertragswerke und nach freier Auswahl den restlichen Content im Shop abrufbar zu halten.

7.2
MICA ist in der Gestaltung des Shops frei und jederzeit berechtigt, diese zu ändern, einzuschränken, zu erweitern oder - nach Kündigung des gegenständlichen Vertrages - einzustellen. Der Lizenzgeber hat keinen Anspruch auf Weiterbe-trieb aber auch keine Ansprüche aus einer Beschränkung der Dienste. MICA behält sich das Recht vor, Teildienste - ohne vorherige Ankündigung - zu ändern oder einzustellen. MICA ist bemüht, die Leistungen in bester Qualität zur Verfügung zu stellen, kann diese aber ausschließlich unter der Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftli-chen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten erbringen.

7.3
MICA trifft keine Pflicht, den Content darüber hinaus zu vermarkten.

8. Haftung
8.1
Der von MICA angebotene Shop wird für die Anforderungen und Bedürfnisse der Allgemeinheit erstellt. MICA über-nimmt keine Gewähr und Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit der ange-botenen Dienste, sowie für eine bestimmt Verwendbarkeit. MICA haftet dem Lizenzgeber nicht für eine allfällige Unter-brechung, Störung, Verspätung, Löschung, Fehlübertragung, oder einen Speicherausfall im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienste bzw. der Kommunikation mit den Nutzern.

8.2.
Die Haftung von MICA und seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grun-de nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die MICA zur Bearbeitung über-nommen hat. Soweit die Haftung von MICA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haf-tung der Leute.

9. Vertragsdauer
9.1
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

9.2
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten gekündigt werden. Haben sich auf Seiten des Lizenzgebers mehrere Personen verpflichtet, so ist eine Kündigung des Lizenzgebers nur wirksam, wenn sie nachweislich von allen Personen oder von der bevollmächtigten Kontaktperson ausgesprochen wird.

9.3
Ebenso ist eine Teilkündigung hinsichtlich eines bestimmten Contents zu den Bedingungen des vorstehenden Absatzes möglich.

9.4
Darüber hinaus besteht für beide Parteien das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund bei schwerwiegenden Verstö-ßen gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Mahnung ohne Einhaltung einer Kün-digungsfrist zu kündigen.

10. Steuern
Der Lizenzgeber ist für die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Belange selbst verantwortlich. Er hat die aus den Vertragseinnahmen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst zu entrichten. Im Falle der Direk-tabführung von Steuern durch MICA oder deren Lizenznehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist MICA zur ent-sprechenden Verrechnung mit den Beteiligungsansprüchen des Lizenzgebers befugt. Sofern der Lizenzgeber umsatz-steuerpflichtig ist, erhält er bei Nachweis der Umsatzsteuerpflicht die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zusätzlich.

11. Rechtsverfolgung
Der Lizenzgeber wird MICA bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung der erworbenen Rechte durch Rat und Tat unterstützen, insbesondere die notwendigen Originaldokumente zur Verfügung stellen, und, wenn erforder-lich, notwendig werdende Abtretungen von Rechten an MICA vornehmen bzw. deren Vornahme veranlassen. MICA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Verstöße Dritter gegen die Vertragsrechte zu verfolgen.

12. Sonstiges
12.1
Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor - und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den 1. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist Wien.

12.2
Ist der Lizenzgeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG, so gilt der Gerichtsstand für Klagen von MICA gegen den Lizenzgeber nur dann als vereinbart, wenn der Lizenzgeber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Wien hat oder seiner Beschäftigung in Wien nachgeht.

12.3
Die Parteien vereinbaren jedenfalls einen Gerichtsstand in Österreich.

12.4
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

12.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, oder zur Ausfüllung der Lücke, soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diese Bestimmung bedacht hätten.

12.6
Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Mündliche Nebenab-reden verlieren mit Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages durch den Lizenzgeber ihre Wirksamkeit.

12.7
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schrift-formerfordernis. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button.

12.8
MICA behält sich das Recht vor, den vorliegenden Rahmenvertrag für zukünftigen Content zu ändern.

12.9
Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natür-liche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.